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Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung

01.06.2026

Aktuelles zum Nachfolger des GEG, dem GModG - und was wir bereits wissen

Mit dem am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) steht eine grundlegende Neuausrichtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gebäudesektor bevor.
Das GModG soll das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und verfolgt dabei einen deutlich veränderten Ansatz: weg von starren technologischen Vorgaben, hin zu mehr Flexibilität, Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit für Eigentümer und Unternehmen. 

 

Weniger Pflicht, mehr Entscheidungsfreiheit 

Eine der zentralen Änderungen betrifft die bisher viel diskutierte Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Anforderung soll im GModG vollständig entfallen.
Stattdessen setzt der Gesetzgeber künftig auf Technologieoffenheit: Unternehmen können grundsätzlich frei entscheiden, welche Heizlösung wirtschaftlich und betrieblich am besten passt - von Wärmepumpe und Fernwärme über hybride Systeme bis hin zu klassischen Gas- oder Ölheizungen. 

 

Stärkerer Fokus auf Nichtwohngebäude und Betrieb 

Für den gewerblichen Gebäudebestand besonders relevant ist der zunehmende Fokus auf den tatsächlichen Betrieb und die Gebäudeperformance.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor: 

  • Einführung von Mindestenergiestandards (MEPS) für bestehende Nichtwohngebäude
  • Erweiterte Anforderungen an Gebäudeautomation und -steuerung
  • Neue Energieeffizienzklassen (A–G) für Nichtwohngebäude
  • Stärkere Berücksichtigung von Lebenszyklus-Emissionen 

Damit verschiebt sich der regulatorische Schwerpunkt zunehmend von der reinen Anlagentechnik hin zu einem ganzheitlichen Energiemanagement im Betrieb. Ein Thema, dass gerade für industrielle und gewerbliche Immobilienportfolios an Bedeutung gewinnt. 

 

EU-Vorgaben und Neubauperspektive 

Parallel setzt das GModG die Anforderungen der neuen EU-Gebäuderichtlinie um. Für Neubauten bedeutet dies perspektivisch die Einführung des Nullemissionsgebäudes als Standard (ab 2028/2030 je nach Nutzung).
Zudem werden Themen wie Solarpflichten, Ladeinfrastruktur und Energieausweise weiterentwickelt und teilweise verschärft. 

 

Einordnung und Ausblick 

Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, zeigt sich bereits jetzt eine klare Tendenz:
Das GModG steht für einen Systemwechsel, weniger ordnungsrechtliche Vorgaben im Detail, dafür stärkerer Fokus auf Zielerreichung, Wirtschaftlichkeit und langfristige Transformation. 

Für Unternehmen ergibt sich daraus sowohl mehr Flexibilität als auch neue strategische Anforderungen: 

  • Investitionsentscheidungen werden stärker durch langfristige Energiepreis- und CO₂-Entwicklungen geprägt
  • Gebäudeautomation und Monitoring gewinnen an Bedeutung
  • Effizienzmaßnahmen bleiben ein zentraler Hebel für Kosten- und Emissionsreduktion 

Unser Fazit

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt kurzfristig Erleichterung durch vereinfachte Regelungen und größere Entscheidungsfreiheit. Mittel- bis langfristig steigen jedoch die Anforderungen an eine vorausschauende Energie- und Modernisierungsstrategie.

Gerade im industriellen Umfeld empfiehlt es sich daher, frühzeitig ganzheitliche Konzepte zu entwickeln, die sowohl wirtschaftliche als auch regulatorische Entwicklungen berücksichtigen. 

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