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Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung

01.06.2026

Beihilfen für Strom- und energiekostenintensive Unternehmen – Frist 30.06.2026

Ende des Monats Juni steht die jährliche Frist zur Antragsstellung von Beihilfen für energie- und stromintensive Unternehmen in Deutschland an. Es gibt es seit geraumer Zeit Beihilfen, um den Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen anderer Länder aufgrund der Umlagen- & Abgabenbelastung in Deutschland auszugleichen.   

Energiefinanzierungsgesetz - Besondere Ausgleichsregelung: 

  • Diese Regelung hilft stromkostenintensiven Unternehmen, ihre Abgaben und Umlagen zu reduzieren, wenn sie sich besonders um Energieeffizienz bemühen. 
  • Unternehmen können ihre Abgaben auf bis zu 15 % senken. 
  • Der Antrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt und die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie zu einer bestimmten Branche gehören, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen. 
  • Die Frist für die Beantragung der Reduzierung für das Jahr 2027 endet am 30. Juni 2026. 

Beispielrechnung bei einem Stromverbrauch von 7.000.000 kWh:  

KWKG-Umlage: 

  • Voller Umlagensatz: 0,446 ct/kWh 
  • Reduktion auf: 15 % 
  • Entlastung: 26.537 € 

Offshore-Haftungsumlage:  

  • Voller Umlagensatz: 0,941 ct/kWh 
  • Reduktion auf: 15 % 
  • Entlastung: 55.989 €  

Carbon-Leakage-Verordnung (BECV):

  • Diese Beihilfe hilft Unternehmen, welche durch die CO2-Abgabe höhere Kosten haben, indem sie bis zu 95 % dieser Mehrkosten aus dem Vorjahr ausgleicht.
  • Diese Unterstützung betrifft konventionelle Brennstoffe wie Gasöl, Benzin, Heizöl, Erdgas und Kohle.
  • Auch hier ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) für die Antragsstellung zuständig.
  • Der Antrag wird rückwirkend für das Jahr 2025 gestellt – auch hier bis zum 30. Juni.

 

Beispiel bei einem Erdgasverbrauch von 5.000.000 kWh:

  • CO2-Preis: 55 €/tCO2
  • Kompensationsgrad: 70 %
  • Entlastungsbetrag: ca. 25.000 €

Bei Fragen zur Anspruchsgrundlage oder kurzfristige Unterstützung zur Umsetzung sowie zu Energiepreisbestandteilen stehen Ihre Ansprechpartner gerne beratend zur Verfügung.  

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