Energieeffizienz
Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
Ein langer Name mit großer Auswirkung. In Kurzform auch EnSimiMaV genannt, sorgt die Verordnung für die Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen.
Diese sind beispielsweise die Neu-Einregelung der Heizkurve, der Einbau von Hocheffizienz-Pumpen, die Erweiterung oder nachträgliche Dämmung von Rohrleitungen und besonders der hydraulische Abgleich von Heizsystemen. In Kraft getreten ist die EnSimiMaV am 01.10.2022 und beinhaltet eine feste Gültigkeit bis zum 30.09.2023 bzw. dem 15.09.2024. Eigentümer von Gebäuden, in welchen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, sind verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen. Die Frist zur Durchführung bis zum 30. September 2023 gilt im Bereich der Wohngebäude für Immobilien mit mehr als 10 Wohneinheiten und im Nicht-Wohngebäudesektor für Gebäude, die unter das GEG fallen, mit mehr als 1.000 m² beheizter Fläche. Die Durchführungsfrist zum 15. September 2024 gilt für Wohngebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten. Die Verordnung zur Heizungsprüfung entfällt in Gebäuden, die im Rahmen eines Energiemanagementsystems (ISO 50001), Umweltmanagementsystem (EMAS) oder Gebäudemanagement- und Monitorings verwaltet werden oder wenn in den vergangenen zwei Jahren vor dem 01.10.2022 eine Optimierung der Heizung durchgeführt wurde.
Dies stellt eine Mammutaufgabe für den unterbesetzten Fachkräftemarkt der HKS-Branche und eine Geduldsprobe für Eigentümer. Denn die Kombination aus vollen Auftragsbüchern der Fachunternehmer und dem großen Andrang durch die EnSimiMaV ist für alle Beteiligten eine Herausforderung.
Wirtschaftlichkeitsanalyse nach DIN EN 17463:2021 (ValERI)
Für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von > 10 GWh p.a. bringt die EnSimiMaV eine weitere Verpflichtung mit sich. Alle Maßnahmen, welche im Rahmen von
Energieaudits oder einem Energiemanagementsystem identifiziert wurden, sind einheitlich nach der DIN EN 17463 (VALERI-Norm) zu bewerten. Sofern die Amortisationsdauer kürzer als 20% der technischen Nutzungsdauer ist, sind diese Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Die DIN EN 17463 (ValERI, en: Valuation of Energy Related Investments) ist eine europäische Norm zur Bewertung von energiebezogenen Investitionen. Hierbei unterstützt die ValERI-Methodik die Unternehmen dabei, die nicht genutzten wirtschaftlich vorteilhaften Energieeinsparpotenziale aufzudecken und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen zu erzeugen.
DIN EN 17463 ValERI [Valuation of Energy Related Investments]
Die Entscheidungsgrundlage basiert auf der Kapitalwertmethode von potenziellen energiebezogenen Investitionen und berücksichtigt unter anderem folgende Faktoren:
- Ermittlung der Nutzen und Lasten
- Kapitalzins
- Energiepreisschwankungen
- Nutzungsdauer sowie Betriebskosten
- Degradation der Anlage
- Energieverbrauch und Energieerzeugung
Neben der EnSimiMaV findet die Maßnahmen Bewertung nach DIN EN 17463 auch Anwendung in den Entlastungsanträgen nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV),
dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) als auch im Gesetzesentwurf zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG).