Energiemärkte, Gesetzgebung
Kraftwerksstrategie und potentielle Auswirkungen auf die KWKG-Umlage
Die Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung stellt einen zentralen Baustein der aktuellen energiepolitischen Neuordnung dar. Ziel ist es, im Zuge des fortschreitenden Ausbaus erneuerbarer Energien ausreichend gesicherte Leistung zur Verfügung zu stellen, um die Versorgungssicherheit auch in Zeiten geringer Einspeisung aus Wind- und Photovoltaikanlagen zu gewährleisten. Im Kern sieht die Strategie den Aufbau von zunächst rund 10,5 GW neuer steuerbarer Kraftwerkskapazitäten vor, insbesondere in Form wasserstofffähiger Gaskraftwerke.
Gleichzeitig zeigen Analysen der Übertragungsnetzbetreiber sowie verschiedener Studien, dass der tatsächliche Bedarf an gesicherter Leistung deutlich über diesem initialen Ausbauziel liegt und perspektivisch eine Größenordnung von etwa 20 bis 25 GW erreichen kann. Diese Diskrepanz verdeutlicht, dass die Kraftwerksstrategie nicht nur ein kurzfristiges Maßnahmenpaket darstellt, sondern der Einstieg in eine umfassendere strukturelle Anpassung des Strommarktdesigns ist.
Finanzierungsmechanismen und systemische Auswirkungen
Die zentrale Frage für Industriekunden ist nicht allein der physische Ausbau von Kraftwerkskapazitäten, sondern deren Finanzierung. Vor dem Hintergrund der bisherigen Finanzierungssystematik im deutschen Strommarkt – insbesondere im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) – erscheint eine zumindest teilweise Umlagefinanzierung auch für zukünftige Förderinstrumente plausibel. Damit rückt die Entwicklung bestehender Umlagen, insbesondere der KWKG-Umlage, in den Fokus.
Die jüngste Entwicklung der KWKG-Umlage zeigt bereits unabhängig von der Kraftwerksstrategie eine deutliche Dynamik. Während die Umlage im Jahr 2025 bei 0,277 ct/kWh lag, steigt sie im Jahr 2026 auf 0,446 ct/kWh an. Dies entspricht einem Anstieg von rund 61 % innerhalb eines Jahres.
Ursächlich hierfür ist ein deutlich gestiegener Förderbedarf, der von rund 924 Mio. Euro im Jahr 2025 auf etwa 1,461 Mrd. Euro im Jahr 2026 anwächst. Gleichzeitig ist die umlagepflichtige Strommenge leicht rückläufig (ca. 332 TWh auf etwa 327 TWh), wodurch sich der Effekt auf die Umlage zusätzlich verstärkt. Die Entwicklung verdeutlicht die grundsätzliche Mechanik des Systems: Steigende Fördervolumina bei stagnierender oder sinkender Umlagebasis führen unmittelbar zu höheren spezifischen Umlagesätzen.
Die historische Entwicklung seit 2020 unterstreicht diese Volatilität und den jüngsten Aufwärtstrend.
Wechselwirkungen zwischen Kraftwerksstrategie und KWKG
Die Kraftwerksstrategie wirkt nicht direkt auf die KWKG-Umlage, jedoch ergeben sich mehrere mittelbare Einflussmechanismen:
Erstens ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Bedarf an gesicherter Leistung über die aktuell vorgesehenen 10,5 GW hinausgeht. Zusätzliche Kapazitätsmechanismen zur Deckung dieser Lücke werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mit erheblichen jährlichen Förderkosten verbunden sein, die – je nach Ausgestaltung – Größenordnungen von mehreren hundert Millionen bis über einer Milliarde Euro erreichen können.
Zweitens bleibt die Kraft-Wärme-Kopplung trotz des geplanten Neubaus von Gaskraftwerken ein wesentlicher Bestandteil des Energiesystems. KWK-Anlagen leisten sowohl einen Beitrag zur gesicherten Stromerzeugung als auch zur effizienten Wärmebereitstellung. Gleichzeitig stehen viele Bestandsanlagen unter wirtschaftlichem Druck, unter anderem durch steigende CO₂-Kosten und unsichere regulatorische Rahmenbedingungen. Eine politische Stabilisierung der KWK – etwa durch eine Verlängerung oder Anpassung des KWKG – würde den Förderbedarf tendenziell erhöhen.
Drittens ist ein Szenario wahrscheinlich, in dem mehrere Förderregime parallel bestehen: eine fortgeführte KWK-Förderung, neue Kapazitätsmechanismen sowie gezielte Förderung neuer Kraftwerkskapazitäten. In der Summe führt dies zu einem steigenden systemischen Finanzierungsbedarf.
Potentielle Entwicklung der KWKG-Umlage bis 2030
Im Best-Case-Szenario wird unterstellt, dass zusätzliche Förderbedarfe überwiegend aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. In diesem Fall bleibt die KWKG-Umlage weitgehend stabil und steigt nur moderat auf etwa 0,50 ct/kWh bis 2030.
Der Base Case geht von einer teilweisen Umlagefinanzierung zusätzlicher Maßnahmen sowie einer moderaten Ausweitung der KWK-Förderung aus. Hier ergibt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Umlage auf etwa 0,7 ct/kWh bis 2030.
Im Stress-Case-Szenario wird angenommen, dass sowohl umfangreiche Kapazitätsmechanismen als auch eine deutliche Ausweitung der KWK-Förderung umgesetzt werden und gleichzeitig die Umlagebasis stagniert. In diesem Fall kann die Umlage perspektivisch auf bis zu rund 1,4 ct/kWh ansteigen.
Wichtig ist hierbei die fachliche Einordnung: Ein Umlageniveau von 1,4 ct/kWh stellt keinen aktuell prognostizierten Wert dar, sondern ein rechnerisch ableitbares Szenario, das einen deutlich erhöhten Förderbedarf von etwa 4 bis 4,5 Mrd. Euro jährlich voraussetzt.
Auswirkungen für Industriekunden
Für Industriekunden ergeben sich bereits kurzfristig spürbare Mehrbelastungen. Bezogen auf einen Jahresverbrauch von 1 GWh ergibt sich folgende Entwicklung:
2025: 0,277 ct/kWh → 2.770 €
2026: 0,446 ct/kWh → 4.460 €
→ Mehrkosten: rund 1.690 € (+61 %) allein aus der KWKG-Umlage
Sollten zusätzlich neue umlagebasierte Finanzierungsmechanismen eingeführt werden, etwa im Rahmen eines Kapazitätsmarktes, ergeben sich weitere potenzielle Belastungen:
zusätzliche 0,2 ct/kWh → +2.000 €
zusätzliche 0,5 ct/kWh → +5.000 €
Gesamte Zusatzbelastung: 2.000 € bis 5.000 € pro Jahr je 1 GWh.
Damit wird deutlich, dass bereits moderate Veränderungen einzelner Umlagebestandteile erhebliche absolute Kosteneffekte für energieintensive Unternehmen nach sich ziehen.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, bestehende Entlastungsrahmen, wie bspw. im Rahmen der EnFG-Umlagenbegrenzung regelmäßig zu überprüfen. Die WOLFF & MÜLLER ENERGY GMBH unterstützt hierbei gezielt bei der Beantragung der Begrenzung zukünftiger Belastungsanstiege sowie der strukturierten Einordnung regulatorischer Entwicklungen.