Atypische Netznutzung
Bedingt durch einen zunehmend nötigen Netzausbau haben die Netzentgelte im Verlauf der letzten 5 Jahre einen Anstieg von knapp 60 Prozent verzeichnet. Die Möglichkeit, die Netzentgelte zu reduzieren, nimmt daher eine immer größere Rolle ein.
Ein individuelles Netzentgelt kann beantragt werden, wenn die Kriterien einer atypischen Netznutzung erfüllt werden. Das Hauptkriterium ist eine abweichende Leistung in den Hochlastzeiten des örtlichen Verteilnetzbetreibers – somit kann bei einer Anspruchslage der zu zahlende Leistungspreis um bis zu 80 % reduziert werden. Interessant ist das individuelle Netzentgelt für leistungsgemessene Letztverbraucher mit einer Leistungsabnahme von > 150 kW.
Relevant für die Erfüllung des individuellen Netzentgelts sind die sich jährlich ändernden Hochlastzeitfenster sowie das unternehmenseigene Lastverhalten bei dem Bezug aus dem Netz, welches ebenfalls jährlichen Schwankungen unterliegt. Daher ist eine jährliche Prüfung eines möglichen Anspruchs auf individuelles Netzentgelt und damit eine mögliche
Hebung des Potenzials empfehlenswert. Gerade mit installierten Eigenerzeugungsanlagen mit Eigenverbrauch verändert sich der Netzbezug und kann zur Erfüllung der Voraussetzungen einer atypischen Netznutzung führen.

Voraussetzungen

1. Erheblichkeitsschwellen (prozentuale Mindestabweichungen allgemeiner Höchstlast und Höchstlast im Hochlastzeitfenster):
- NS und MS/NS: 30 %
- MS und HS/MS: 20 %
2. Absolute Mindestlastreduktion von 100 kW in allen Netz- und Umspannebenen
3. Mindestentgeltreduktion von 500 Euro (Bagatellgrenze)