Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung
AgNes - Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom
Neue Rahmenbedingungen für Strombezug, Netznutzung und Kapazitätsplanung
Die Bundesnetzagentur entwickelt mit AgNes eine neue allgemeine Stromnetzentgeltsystematik. Für rLM-Kunden soll die Abrechnung anhand der gemessenen Jahreshöchstleistung grundsätzlich durch ein Modell mit vorab bestellter Kapazität, Kapazitätspreis und zusätzlichen Entgelten für Überschreitungen ersetzt werden. Die Anwendung ist ab 1. Januar 2029 vorgesehen. Die am 27. Mai 2026 veröffentlichten Überlegungen sind ein vorläufiger Zwischenstand; Preisparameter, Detailregeln und Übergangsbestimmungen stehen noch nicht abschließend fest.
Ausgangslage und Ziel der Reform
Die Stromnetzentgeltverordnung verliert zum 31. Dezember 2028 in wesentlichen Teilen ihre Grundlage. Die Bundesnetzagentur muss deshalb die Verteilung der Netzkosten neu festlegen. AgNes soll das Entgeltsystem an ein Stromsystem mit mehr dezentraler Erzeugung, Flexibilität, neuen Verbrauchern und Speichern anpassen. Für rLM-Kunden ist vor allem die geplante Neugestaltung der Leistungskomponente relevant: Nicht mehr allein die höchste gemessene Viertelstundenleistung soll maßgeblich sein, sondern eine vorab bestellte und bepreiste Kapazität.
Geplante Netzentgeltlogik für rLM-Kunden
| Aspekt | Status Quo | AgNes-Zielbild |
| Leistung | Jahresleistungspreis auf die gemessene Jahreshöchstleistung | Arbeitspreis innerhalb der bestellten Kapazität |
| Arbeit | Arbeitspreis auf die gesamte Jahresarbeit | Arbeitspreis innerhalb der bestellten Kapazität |
| Überschreitung | Einzelne Spitze erhöht die Jahreshöchstleistung | Zusätzlicher mengenbezogener Preis oder Aufschlag für Überschreitungsarbeit |
| Steuerungswirkung | Vermeidung der höchsten Jahresspitze | Abwägung zwischen Kapazitätskosten und Überschreitungskosten |
Fachlich wichtig: Die bestellte Kapazität ersetzt nicht selbst den Leistungspreis. Abgerechnet werden soll ein Kapazitätspreis auf die bestellte Kapazität. Die konkrete Höhe von Kapazitätspreis, regulärem Arbeitspreis und Überschreitungsaufschlag ist noch offen.
- Bestellkapazität: Grundlage müssen 15-Minuten-Lastgänge, Produktions- und Schichtmodelle, geplante Erweiterungen, Ladeinfrastruktur, elektrische Wärmeerzeugung, Speicherfahrweisen und Eigenerzeugung sein. Eine pauschale Ableitung als Prozentsatz der bisherigen Jahreshöchstleistung reicht nicht aus.
- Überschreitungen: Wirtschaftlich relevant ist nicht nur die maximale Überschreitung in kW, sondern die über alle betroffenen Intervalle kumulierte Überschreitungsarbeit in kWh. Häufigkeit und Dauer der Überschreitungen gewinnen damit an Bedeutung.
- Kapazitätsanpassung: Die Kapazität soll grundsätzlich vorab festgelegt werden. Der Lastgang muss dennoch laufend analysiert werden, um Überschreitungen zu bewerten und die Bestellung für nachfolgende Perioden anzupassen.
Auswirkungen auf Industrie- und Gewerbekunden
AgNes verschiebt den Schwerpunkt von der nachträglichen Bewertung einer einzelnen Jahreshöchstleistung auf eine vorausschauende Kapazitäts- und Flexibilitätsplanung. Wesentlich sind:
- Kapazitätsdimensionierung zwischen dauerhaft höheren Kosten einer zu großen Bestellung und Überschreitungskosten bei zu niedriger Bestellung.
- Lastganganalysen mit Häufigkeitsverteilungen, Dauerlinien und Simulationen der Überschreitungsarbeit für unterschiedliche Kapazitätsgrenzen.
- Gemeinsame Bewertung von Produktionsplanung, Ladefenstern, elektrischer Wärmeerzeugung, Speichern, Lastmanagement und Eigenerzeugung.
- Abgleich von Energiepreis und Netzentgeltwirkung: Ein niedriger oder negativer Börsenpreis bedeutet nicht automatisch einen günstigen Gesamtbezugspreis.
- Integrierte Investitionsrechnung für neue Verbraucher, PV, BHKW, Speicher und Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung von Anschlusskapazität, Betriebsstrategie und Netzentgeltwirkung.
Individuelle, dynamische und weitere Entgelte
Atypische Netznutzung und Bandlastregelung sind Ausprägungen individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV.
- Bandlastregelung: für Bestandskunden bis 31.12.2031 vorgesehen.
- Atypische Netznutzung: dauerhafte Fortführung offen; für Großindustrie Übergangslösungen in Diskussion, Neuordnung folgt separat.
Dynamische/netzorientierte Entgelte setzen zeit- und netzzustandsabhängige Signale, getrennt von der Kapazitätslogik. Start zum 1.1.2029 nicht automatisch fix. Für rLM-Kunden: einplanen, aber noch nicht fest kalkulieren. AgNes (neue Erzeugung/Speicher): begrenzte Kapazitätspreise diskutiert, bei Speichern ohne zusätzlichen Arbeitspreis zur Netzfinanzierung - bisher nur Sensitivität, keine gesicherte Kostengröße.
Fazit
AgNes verändert die Netznutzungslogik für rLM-Kunden grundlegend: Kapazitätsbestellung und Umgang mit Überschreitungen werden entscheidend, Lastgangqualität und Flexibilität gewinnen an Bedeutung. Belastbare Kosten sind mangels finaler Preisparameter noch offen. Empfehlung: Daten vorbereiten, Entscheidungen nur unter Vorbehalt des Festlegungsverfahrens treffen.
Datenstand: 4. August 2026. Maßgeblich ist der vorläufige Zwischenstand der Bundesnetzagentur vom 27. Mai 2026. Spätere Konsultationsunterlagen oder Festlegungen können einzelne Aussagen verändern.