Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung
BEG-Novelle 2026 - Relevante Änderungen für Unternehmen und Nichtwohngebäude (NWG)
Mit dem Inkrafttreten des GModG wurde nicht nur das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet, sondern auch die Förderlandschaft der BEG angepasst. Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen und Nichtwohngebäude im Überblick:
| Förderbestand (NWG) | Status ab 21.07.2026 | Auswirkung für Unternehmen |
| Wärmepumpen-Effizienzbonus | Entfällt | Fördersatz typischerweise von 35 % auf 30 % reduziert. |
| EE-Bonus / EE-Klasse | Separater Bonus entfällt | EE-Klasse bleibt Bestandteil der Förderlogik, jedoch ohne zusätzlichen Bonus. |
| Tilgungszuschüsse NWG-Sanierung | Reduziert | Geringere Förderintensität bei systemischen Sanierungen. |
| Förderfähige Kosten Heizung NWG | Neu gedeckelt | Stärkere Begrenzung über Nettoraumfläche. |
| Gebäudehülle | Weiterhin förderfähig | Dach, Fassade und Fenster bleiben förderfähig. |
| Anlagentechnik (ohne Heizung) | Weiterhin förderfähig | Förderkulisse grundsätzlich erhalten. |
| Heizungsoptimierung | Weiterhin förderfähig | Weiterhin relevant im Bestand. |
| Fachplanung und Baubegleitung | Weiterhin förderfähig | Wichtiger Förderbaustein bleibt erhalten. |
Verschlechterungen für NWG-Eigentümer:
| Maßnahme | Vorher | Jetzt |
| LED-Innenbeleuchtung | Förderfähig als BEG-EM | Nicht mehr förderfähig |
| Wärmepumpe mit Effizienzbonus | Bis 35 % Zuschuss | Max. 30 % Zuschuss |
| EE-Bonus bei Sanierung | Zusätzlicher Bonus möglich | Bonus entfällt |
| Systemische NWG-Sanierung | Höhere Tilgungszuschüsse | Reduzierte Zuschüsse |
Die BEG-Novelle 2026 verschlechtert die Förderbedingungen für Unternehmen insbesondere durch den Wegfall der LED-Innenbeleuchtungsförderung, den Entfall von Bonuskomponenten sowie reduzierte Zuschüsse bei NWG-Sanierungen. Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung bleiben weiterhin förderfähig.
Was sich seit dem 21. Juli 2026 konkret verändert hat:
- WPB-Bonus wird ausgeweitet: Der Worst-Performing-Buildings-Bonus - zuvor nur in der systemischen Sanierungsförderung - gilt jetzt für weitere Effizienzmaßnahmen und wurde inhaltlich geschärft. Besonders ineffiziente Bestandsgebäude werden gezielter gefördert.
- Serielle Sanierung gestärkt: Der Bonus für serielle Sanierungsverfahren wurde ausgebaut und enger mit dem WPB-Bonus verknüpft – relevant für Unternehmen mit mehreren gleichartigen Liegenschaften oder Filialstrukturen.
- Degressive Ausgestaltung: Förderfähige Kosten werden zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt. Wer jetzt handelt, sichert sich noch die besseren Konditionen, bevor die Sätze weiter sinken.
- Mehr Planungssicherheit, mehr Kostendruck: Die Reform soll verlässlichere Rahmenbedingungen schaffen - gleichzeitig erhöht die degressive Ausgestaltung den Druck, Maßnahmen frühzeitig anzustoßen.
- Struktur bleibt: BAFA und KfW bleiben in ihren bekannten Zuständigkeiten die richtigen Ansprechpartner.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet:
Eine Förderzusage allein ist noch keine Strategie. Gerade jetzt, wo sich Konditionen verschieben und der Kostendruck steigt, zahlt sich eine fundierte Gesamtplanung aus:
- Maßnahmen priorisieren: Welche Modernisierung bringt den größten energetischen und wirtschaftlichen Effekt und wo lohnt sich der WPB-Bonus besonders?
- Fördermittel kombinieren: Welche Programme lassen sich sinnvoll miteinander verbinden, ohne Fristen oder Kumulierungsgrenzen zu verpassen?
- Investitionen absichern: Wie gestalten Sie Ihre Sanierungsstrategie so, dass sie auch bei künftig sinkenden Fördersätzen wirtschaftlich trägt?
Sie möchten die Förderpotenziale Ihrer Energie- und Effizienzprojekte voll ausschöpfen? Gerne beraten wir Sie zu passenden Förderprogrammen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.