Energieeffizienz

CSRD -

Der neue Nachhaltigkeitsberichtsstandard

Im Dezember 2022 wurde die Richtlinie „Corporate Social Resposibility Directive" (CSRD) von der EU endgültig beschlossen und veröffentlicht. Der deutsche Gesetzgeber hat bis zum 06.07.2024 die Aufgabe, diese Richtlinie im Handelsgesetzbuch zu verankern. Als Folge wird der Nachhaltigkeitsbericht zum verpflichtenden Bestandteil des Lageberichts.

Der European Green Deal sieht das Ziel der EU vor, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Ein zentraler Aspekt besteht darin, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken und Transparenz zu schaffen. Dies führt zur Entwicklung der Sustainable Finance Strategy, die die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die EU-Taxonomie und die CSRD umfasst.

Wer muss wann den ersten Lagebericht mit dem Nachhaltigkeitsbereicht veröffentlichen?

Für das Jahr 2024: alle bereits Verpflichtete (NFRD)
Für das Jahr 2025: alle großen Unternehmen (die mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen: Bilanzsumme > 20 Mio. EUR, Nettoumsatz > 40 Mio. EUR, Beschäftigte > 250 Mitarbeitende)
Für das Jahr 2026: börsennotierte KMUs mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen
Spätestens für das Jahr 2028: Nicht–EU–Unternehmen mit EU–Niederlassungen oder EU–Tochterunternehmen

In Deutschland sind etwa 15.000 direkt betroffen. Zusätzlich können durch den Kaskadeneffekt auch Lieferanten von berichtspflichtigen Kunden zur Veröffentlichung animiert werden.

Was muss berichtet werden?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen den Berichtsinhalt fest. Angekündigt sind 41 zusätzliche, branchenspezifische Standards, welche voraussichtlich bis 2026 final vorliegen sollen. Zudem besteht die Pflicht den Nachhaltigkeitsbericht ebenso wie den Lagebericht in elektronischem Format inkl. Kennzeichnung (Tagging) zu veröffentlichen.

Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Vereinfacht gesprochen sind dies alle Auswirkungen des Unternehmens (Inside-Out) und auf das Unternehmen (Outside-In) in Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten. Wird ein Thema entweder aus der Inside-Out oder Outside-In Perspektive als wesentlich erkannt, muss es im Nachhaltigkeitsbericht inkludiert werden.

Inside-Out: Umfasst alle Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte sowohl positive als auch negative.
Outside-In: Umfasst alle Chancen und Risiken für die Entwicklung, aber auch Marktposition und finanzielle Lage eines Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte.

Wie muss der Bericht geprüft werden?

Der Nachhaltigkeitsbericht muss nach der CSRD vom Abschlussprüfer einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) unterzogen werden. Mittelfristig ist die Ausweitung auf die Prüfung mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance) vorgesehen.

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