Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung
Effizienz steigern, Energie sparen mit ISO 50001
Können Sie sich an den 18. November 2023 erinnern? Wenn dieser Tag für Sie keine besondere Bedeutung hat, dann gehören Sie wahrscheinlich nicht zu den rund 3.500 Unternehmen
in Deutschland mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh.
An diesem Datum trat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft und brachte eine Menge neuer Aufgaben und Verpflichtungen für Unternehmen mit sich. Das Hauptziel des EnEfG ist die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die darauf abzielt, den Energieverbrauch in Deutschland deutlich zu senken. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes zu erfüllen. Im nachfolgenden Schaubild finden Sie die markanten Fristen aus dem EnEfG im Hinblick auf die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen.

Das Anfang 2025 veröffentlichte Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz präzisiert die Definition des Unternehmensbegriffs, um klarzustellen, welche Unternehmen unter die Verpflichtungen des EnEfG fallen.
Ebenso gilt
- Abdeckung von mindestens 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs eines Unternehmens
- Erbringung eines Nachweises dieser 90 %-Regelung bei Stichprobenkontrollen
- Eine unternehmensübergreifende Anwendung dieser Regel innerhalb von Unternehmensgruppen ist nicht zulässig
- Abstimmung des Abdeckungsgrads mit der zuständigen Zertifizierungsstelle
Weiter müssen Unternehmen Energieflüsse und Abwärmequellen erfassen, Energieeinsparmaßnahmen identifizieren und bewerten sowie anfallende Abwärme melden. Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr sind verpflichtet, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.

Diese Pläne müssen innerhalb von drei Jahren nach Erst-Zertifi zierung oder Re-Zertifi zierung eines EnMS nach DIN EN ISO 50001 veröffentlicht werden. Diese Verpfl ichtung gilt auch für Energieaudits nach DIN EN 16247.
- Wirtschaftlichkeitsprüfung der festgelegten Maßnahmen muss nach DIN EN 17463, auch bekannt als VALERI, erbracht werden.
- Maßnahme ist wirtschaftlich, wenn sie innerhalb von maximal 50 % der Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert erreicht.
- Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen bis 2.000 Euro, deren Umsetzung bereits beschlossen oder gesetzlich vorgeschrieben ist, sind von der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung befreit.
Die Einrichtung eines Energiemanagementsystems bringt folgende Vorteile:

Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingerichtet haben, können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt werden. Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nicht nachkommen, droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.
Mit unserem technischen und kaufmännischen Know-how begleiten wir Sie bei der Einführung und durch die externen Zertifizierungsprozesse. Wir helfen Ihnen, Energiesparmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.