Energieeffizienz, Energiemärkte
Europäische Anpassung des EU-ETS 2
Anfang November hat die EU-Kommission entschieden, dass die europaweite Einführung des ETS 2 – dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union zur Reduktion der CO2-Emissionen – von 2027 auf 2028 verschoben wurde.
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung für Deutschland?
Für Deutschland bedeutet dies, dass der CO₂-Preis als Steuerungsinstrument des nationalen Emissionshandels auch über das Jahr 2026 hinaus bis 2027 Bestand hat. Für das Jahr 2026 gilt für Letztverbraucher eine Preisspanne von 55 bis 65 €/t CO₂. Es empfiehlt sich, mit dem Höchstwert zu kalkulieren. Hintergrund ist, dass Energieversorger die CO₂-Zertifikate im Laufe des Jahres 2026 über Ausschreibungsverfahren beschaffen und erst nach Jahresende ein Abgleich der endgültigen Mengen und Kosten – und damit der finalen Preise – erfolgt.
Für den Erdgasbezug entsprechen 65 €/t CO₂ einem Preisaufschlag von 1,1791 ct/kWh im Jahr 2026.
Da der nationale Emissionshandel auch im Jahr 2027 weiterhin relevant bleibt und gesetzlich keine Preisfestlegung vorliegt, hat die Bundesregierung Mitte November entschieden, dass der CO₂-Preis im Vergleich zu 2026 nicht weiter steigen soll. Das Umweltministerium prüft derzeit, ob dies rechtlich umsetzbar ist und welche Änderungen am Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dafür erforderlich wären.
Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten
Das Maßnahmenpaket der aktuellen Bundesregierung umfasst mehrere Schritte zur Senkung der Energiepreise und zur Unterstützung von Bürgern und Unternehmen. Neben der Abschaffung der Gasspeicherumlage und der dauerhaften Begünstigung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe stellt die anteilige Finanzierung der Übertragungsnetzkosten einen zentralen Investitionsbaustein dar.
In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass der beschlossene Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. € zu einer Senkung der Übertragungsnetzkosten führt. Dadurch werden die Netzentgelte in der Höchstspannung sowie in der Umspannung von Höchst- auf Hochspannung zum 01.01.2026 um mehr als 50 % reduziert. Die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber fließen in die Verteilnetzkosten ein, also in die Netznutzungsentgelte, die letztlich von den örtlichen Netzbetreibern an die Endverbraucher weitergegeben werden. Ab dem 01.01.2026 werden daher zahlreiche Netznutzungsentgelte sinken – wovon sowohl Unternehmen als auch private Haushalte profitieren.
Kontaktieren Sie uns gerne!
Haftungsausschluss:
Die Marktinformation dient alleinig zu Informationszwecken. Alle darin enthaltenen Angaben und Daten stammen aus Quellen, die der Herausgeber, auf Grundlage seines Zugangs zu Marktteilnehmern und Informationen, für haltbar hält. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden – weder ausdrücklich noch stillschweigend.
Für Konsequenzen, insbesondere für Verluste die auf die Verwendung oder eine unterlassene Verwendung auf Basis dieses Dokuments zurückzuführen sein könnten, ist der Herausgeber nicht haftbar.
Eine Weitergabe der Marktinformation an Dritte ist nur nach Einwilligung durch die WOLFF & MÜLLER ENERGY GMBH gestattet.