Frist - Besondere Ausgleichregelung nach EnFG
Fristende: 30. Juni 2024!
Laut unserer internen Auswertung können unsere Kunden in Summe 1,6 Millionen EUR mit der besonderen Ausgleichsregelung nach EnFG sparen. Das sind im Durchschnitt pro Unternehmen 48.000 EUR!
Angesichts der begrenzten Zeit sollten Sie jetzt Ihre persönliche Ansprechperson kontaktieren und sich über Ihre Optionen informieren!
Hier finden Sie weitere Informationen zur Besonderen Ausgleichsregelung nach EnFG