Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung
Fristen 2026 & Q1/2027
| August | |
| 17.08. | Ausschlussfrist für Strompreiskompensation-Förderrichtlinie Antragsstellung bei der DEHSt für die Beihilfe von indirekten CO2-Kosten für das Jahr 2025 |
| September | |
| 14.09. | Ausschlussfrist für nachträglich bewilligte Branchen für BECV – Carbon Leakage Antragsstellung bei der DEHSt für die Beihilfe von direkten CO2-Kosten 2021-2025 bzw. 2023-2025 |
| 30.09. | Strom- und Gasvertrag gekündigt? In der Regel letztmöglicher Kündigungstermin für Energielieferverträge mit Laufzeit bis 31.12.2026 |
| 30.09. | Fristende Neuanzeige Individuelles Netzentgelt Einreichung der Unterlagen bei der Bundesnetzagentur (im Falle eines möglichen Anspruchs) |
| Oktober | |
| 15.10. | Veröffentlichung von vorläufigen Netzentgelten sowie für das Medium Strom von Hochlastzeitfenstern, Offshore-Netzumlage für das Lieferjahr 2027 durch die Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber |
| 25.10. | Veröffentlichung der KWK-Umlage und Aufschlag für Besondere Netznutzung für das Lieferjahr 2027 durch die Übertragungsnetzbetreiber |
| November | |
| 15.11. | Wahloptionsänderung bei der atypischen Netznutzung Voraussetzung: erfolgte Anzeige von individuellem Netzentgelt |
| Dezember | |
| 15.12. | Letztmöglicher Termin zur Anmeldung eines Strom- und Gasliefervertrags mit Lieferbeginn 01.01.2027. Nachfassen beim neuen Energieversorger, ob der Lieferantenwechsel zum 01.01.2027 bestätigt wurde |
| 31.12. | Ausschlussfrist für Energie- und Stromsteuerentlastungsantrag Einreichung der Unterlagen beim Hauptzollamt für das Jahr 2025 |
| Februar | |
| 28.02 | Meldepflicht für Anlagebetreiber über den in 2026 erzeugten und durch ein Netz durchgeleiteten Strom Angaben zur Stromeigenerzeugung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber |
| März | |
| 31.03. | Jahresmitteilung KWK-Daten gegenüber Netzbetreiber und BAFA für die KWKG-Umlage bei Anlagen ≤ 50kW nicht erforderlich |
| 31.03 | Fristende zur Meldung für die Einstufung in die Letztverbraucher-Gruppe B – Reduktion des Aufschlags für Besondere Netznutzung Mitteilung von selbstverbrauchten Mengen beim zuständigen Verteilnetzbetreiber |