Energieeffizienz, Energiemärkte
Kündigung Strom- und Gasvertrag
Privileg für Unternehmen des produzierenden Gewerbes & der Forst- und Landwirtschaft
Viele Energieverträge haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende – der Stichtag ist somit der 30. September.
Wird bis dahin keine Kündigung ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um weitere 12 Monate zu den bestehenden Konditionen.
Solche Vertragsverlängerungen erfolgen jedoch meist nur dann, wenn der vereinbarte Preis über dem aktuellen Börsenpreis liegt. Das kann für Unternehmen unnötige Mehrkosten bedeuten.
Deshalb ist es wichtig, bestehende Strom- und Gasverträge spätestens bis zum 30.09. zu kündigen und anschließend neu auszuschreiben, um von marktgerechten Konditionen zu profitieren.
Wir unterstützen gerne sowohl bei der Kündigung als auch bei der Ausschreibung neuer Verträge.
Bitte einfach das untenstehende Kontaktformular ausfüllen – wir kümmern uns um den Rest.
Kontaktieren Sie uns gerne.
Haftungsausschluss:
Die Marktinformation dient alleinig zu Informationszwecken. Alle darin enthaltenen Angaben und Daten stammen aus Quellen, die der Herausgeber, auf Grundlage seines Zugangs zu Marktteilnehmern und Informationen, für haltbar hält. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden – weder ausdrücklich noch stillschweigend.
Für Konsequenzen, insbesondere für Verluste die auf die Verwendung oder eine unterlassene Verwendung auf Basis dieses Dokuments zurückzuführen sein könnten, ist der Herausgeber nicht haftbar.
Eine Weitergabe der Marktinformation an Dritte ist nur nach Einwilligung durch die WOLFF & MÜLLER ENERGY GMBH gestattet.