Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung macht die Leistungen und Auswirkungen eines Unternehmens in Bezug auf dessen nachhaltige Entwicklung sichtbar. Das umfasst vor allem die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung — abgekürzt ESG für Environmental, Social und Governance. Der Bericht wird entweder als eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht oder zusammen mit dem Geschäftsbericht veröffentlicht.
Derzeit gibt es verschiedene freiwillige Regelwerke, denen Unternehmen folgen können, um über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten:
1. Global Reporting Initiative
Sustainability Reporting Standards (GRI) Die Sustainability Reporting Standards bestehen aus insgesamt 36 Modulen. Ein Bericht muss die Anforderungen der drei allgemeinen Module erfüllen und außerdem alle weiteren der 33 Module enthalten, die durch eine Wesentlichkeitsanalyse als relevant identifiziert wurden. Studien zufolge ist der GRI-Standard der weltweit am häufigsten verwendete Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
2. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Der DNK unterstützt den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bietet einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Um den DNK zu erfüllen, muss in der Datenbank eine Erklärung zu 20 DNK-Kriterien und den ergänzenden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren erstellt werden. Zudem gibt es für einzelne Branchen auch von Verbänden entwickelte spezifische Ergänzungen und Leitfäden. Aktuell befinden sich etwa 1.000 Unternehmen in der Datenbank.
3. UN Global Compact
Communication on Progress (COP) Als Unternehmen im UN Global Compact muss jährlich der Fortschrittsbericht (im Englischen: Communication on Progress, COP) veröffentlicht werden. Hierbei muss informiert werden, wie der Umsetzungsfortschritt der 10 Prinzipien des UN Global Compact der Vereinten Nationen (United Nations Global Compact) ist.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es hierzu?
2014 wurde die EU-Richtlinie zur Nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) verabschiedet. Diese verpflichtet ab 2018 bestimmte große Unternehmen wie börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen, Nachhaltigkeitsthemen in den Lagebericht mit aufzunehmen. Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) wurde im Jahr 2017 in das deutsche Recht integriert. Aktuell betrifft dies rund 500 Unternehmen in Deutschland.