Energieeffizienz, Energiemärkte
Neues Gesetz zu Industrieemissionen: Was auf Anlagenbetreiber jetzt zukommt
Die EU hat die Richtlinie (EU) 2024/1785 verabschiedet, mit der die bestehende Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) überarbeitet wird. Ziel ist es, den Umwelt- und Klimaschutz in Industrieprozessen weiter zu stärken und Betriebe auf ihrem Weg zur Transformation zu unterstützen.
Hierzu liegt nun ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland vor. Die Vorgaben müssen bis zum 01.07.2026 in deutsches Recht überführt werden.
Diese Pflichten kommen auf Anlagenbetreiber zu:
Nach aktuellem Stand des Entwurfs ergeben sich für Betreiber von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unter anderem folgende Pflichten:
- Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) nach ISO 14001 inklusive Transformationsplan
Eine bereits vorhandene ISO 14001-Zertifizierung reicht in vielen Fällen nicht aus, da die Norm üblicherweise keinen Transformationsplan enthält, wie er künftig gefordert wird (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BImSchG). - Einhaltung der Emissionsgrenzwerte aus den BVT-Schlussfolgerungen
Diese Anforderungen an die beste verfügbare Technik (BVT) müssen spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen umgesetzt werden.
Handlungsbedarf für Unternehmen:
Viele Betriebe haben bislang noch keinen Transformationsplan erstellt – was bisher auch nicht verpflichtend war. Das wird sich mit Inkrafttreten des Gesetzes ändern.
Ein Vorteil der aktuellen Übergangsphase:
Solange das Gesetz noch nicht gilt, kann die Erstellung des Transformationsplans mit 40 %–60 % über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gefördert werden. Wie bei ähnlichen Förderprogrammen ist zu erwarten, dass diese Unterstützung entfällt, sobald die Maßnahme verpflichtend wird.
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