Besondere Ausgleichregelung nach EnFG
1,6 Mio. Ersparnis mit der Besonderen Ausgleichsregelung nach EnFG
Laut unserer internen Auswertung können unsere Kunden in Summe 1,6 Millionen EUR mit der besonderen Ausgleichsregelung nach EnFG sparen. Das sind im Durchschnitt pro Unternehmen 48.000 EUR!
Das ist eine ordentliche Hausnummer, oder? Aber was genau ist die Besondere Ausgleichsregelung nach EnFG?
Die Besondere Ausgleichsregelung ermöglicht stromkostenintensiven Unternehmen eine Begrenzung der Umlagen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann auf Antrag abnahmestellenbezogen gemäß den Bestimmungen, die Umlagen für selbstverbrauchten Strom begrenzen. Dies wird ermöglicht, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Abwanderung ins Ausland zu verhindern.
Alle relevanten EnFG-Bestimmungen für die Umsetzung zusammengefasst:
➡️ Bei Anspruch durch einen gültigen Begrenzungsbescheid ist eine Reduktion der KWKG- sowie der Offshore-Netzumlage auf bis zu 15 % möglich
➡️ Das Privileg gilt für Abnahmestellen > 1 GWh
➡️ Das Unternehmen muss bestimmten Branchen angehören
➡️ Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen sind im Zeitalter von Energieeinsparung und Klimakrise obligatorisch
Unser Vorgehen wie wir Ihr Unternehmen bei der Beantragung unterstützen:
- Für die Prognose der Entlastungshöhe holen wir uns Ihre Lastgänge aus dem Jahr 2023 ein
- Auf Basis dieser Werte berechnen wir Ihre Entlastung für ihre jeweiligen Standorte
Wir freuen uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme und darauf Sie unterstützen zu dürfen.