Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung
Solarpaket 1
Das verabschiedete Solarpaket 1 soll den Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigen und zur Erreichung des Klimaziels 2030 beitragen. Aufbauend auf der im letzten Jahr vorgestellten PV-Strategie, vereinfacht es die Nutzung von Solarenergie in verschiedenen Bereichen – von Balkonanlagen über Solaranlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbedächern bis hin zu großen Freiflächenanlagen.
Mit dem Solarpaket 1 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die für Betreiber von Solaranlagen besonders relevant sind. Die neuen Regelungen betreffen sowohl allgemeine Aspekte als auch spezifische Anlagentypen und bieten zusätzliche Möglichkeiten sowie Erleichterungen bei der Umsetzung von Solarprojekten.
Das wichtigste in Stichpunkten zusammengefasst:
Allgemeine Änderungen:
- Überschüssiger Strom kann künftig ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten an Netzbetreiber abgegeben werden, unabhängig von der Größe der Anlage. Dies ist besonders relevant für Anlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil.
- Die Pflicht zur Direktvermarktung wurde von 100 kWp auf 200 kWp angehoben.
- Ein Anlagenzertifikat ist jetzt erst ab einer Leistung von 500 kW erforderlich (zuvor ab 100 kW), wobei die maximale Einspeiseleistung auf 270 kW begrenzt ist. Für kleinere Anlagen genügt ein Einheitenzertifikat.
- Die Errichtung mehrerer Anlagen wird vereinfacht, da die Zusammenfassungsregel nicht mehr an den Netzanschlusspunkt gebunden ist. Dies ermöglicht es, beispielsweise eine Eigenverbrauchsanlage und eine Volleinspeiseanlage auf demselben Dach zu installieren.
- Strommengen aus Volleinspeiseanlagen können in bestehende Stromverträge integriert werden.
- Die Vergütung für auslaufende EEG-Anlagen kann um fünf Jahre verlängert werden.
- Beim Austausch von Bestandssolarmodulen bleibt die bestehende Vergütung für die ursprüngliche Leistung erhalten, während zusätzliche Module nach dem neuen Tarif vergütet werden.
- Eine Multi-Use-Nutzung von Speichern ist nun möglich, was den Stromhandel und die Speicherung vereinfacht.
Änderungen für spezifische Anlagentypen:
Dachanlagen:
- Die Ausschreibungspflicht für Dachanlagen wurde vorübergehend von 1 MW auf 750 kWp gesenkt. Nach einem Jahr wird die Grenze wieder auf 1 MW angehoben.
- Die Einspeisevergütung für Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 750 kWp wurde um 1,5 ct/kWh erhöht.
Freiflächenanlagen:
Photovoltaik-Freiflächenanlagen müssen künftig drei von fünf Naturschutzkriterien erfüllen:
- Maximal 60 % der Grundfläche dürfen von Modulen beansprucht werden.
- Es muss ein biodiversitätsförderndes Pflegekonzept eingeführt werden.
- Die Durchgängigkeit für Tierarten muss gewährleistet sein.
- Auf mindestens 10 % der Fläche müssen standortangepasste Biotopelemente angelegt werden.
- Die Anlage muss bodenschonend betrieben werden, zum Beispiel ohne den Einsatz von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln.
Besondere Anlagen:
- Die Vergütung für besondere Anlagen wie Agri-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV wurde auf einen Höchstwert von 9,5 ct/kWh erhöht.
Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung:
- Das bisherige Mieterstrommodell bleibt inklusive Förderung bestehen.
- Neu ist die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, die einen direkten Eigenverbrauch ohne das Mieterstrommodell ermöglicht und den Mietern freie Wahl beim restlichen Strombezug lässt. Dieses Modell erfordert jedoch 15-Minuten-Zähler und erlaubt flexible Abrechnungsmöglichkeiten. Es ist auch für gewerbliche Gebäude möglich, jedoch nicht förderfähig.
Bei Fragen rundum das Thema Solar stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie jetzt die Chancen, die das Solarpaket 1 bietet, und optimieren Sie Ihre Solarprojekte entsprechend den neuen Regelungen!