Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung
Steigerung der Gasspeicherumlage
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland, wurden im Jahr 2022 gesetzliche Vorgaben für die Füllstände der Gasspeicher festgelegt. Zur Deckung der Kosten, die den Gasspeicherbetreibern zur Einhaltung der Füllstandsvorgaben entstehen, wurde zum 01. Oktober 2022 die Gasspeicherumlage eingeführt – nach aktuellem Stand läuft die Regelung bis zum 01. April 2027.
Für den Zeitraum ab dem 01.07.2024 wurde die Umlage von 0,186 ct/kWh auf 0,250 ct/kWh festgesetzt, was einer Steigerung von ca. 34 % entspricht. Im Vergleich zur Einführung hat sich die Höhe der Umlage somit mehr als vervierfacht.
Auf Basis der historischen Entwicklung der Umlage sowie des aktuell negativ prognostizierten Umlagenkontos (Vgl. THE (2024): Berechnungsgrundlage Gasspeicherumlage, S. 6) kann eine weitere Erhöhung der Umlage für die Folgeperiode ab dem 01. Januar 2025 aktuell nicht ausgeschlossen werden.
Bedingt durch die aktuell halbjährliche Festsetzung der Gasspeicherumlage, ist dies bei der Prüfung ihrer Gasrechnung zu berücksichtigen.