Energieeffizienz, Energiemärkte
Strom – Netznutzungsentgelte, Abgaben & Umlagen für das Jahr 2026
Ab dem 01.01.2026 gelten für alle Letztverbraucher sowohl angepasste Netznutzungsentgelte als auch aktualisierte Abgaben & Umlagen.
Mitte Oktober hat Ihr Verteilnetzbetreiber die vorläufigen Netznutzungsentgelte veröffentlicht – darin enthalten sind die Übertragungsnetzkosten. Eine finale Aussage über die Entwicklung der Netzentgelte lässt sich jedoch abschließend noch nicht treffen, da es aktuell einen Gesetzesentwurf für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 in Höhe von 6,5 Mrd. € gibt, über welchen erst Anfang Dezember entschieden wird. Sollte dieser Gesetzentwurf beschlossen werden, wird sich der Zuschuss für alle Letztverbraucher positiv auswirken.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 24. Oktober 2025 die Umlagen für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht. Insgesamt gibt es für die Letztverbraucher einen wiederholten Anstieg für die kommenden 12 Monate des Jahres 2026 von Seiten der Umlagen.
| Umlage | 2025 | 2026 | Veränderung in ct/kWh | |
| KWKG-Umlage | 0,277 ct/kWh | 0,446 ct/kWh | ⬆️ | 0,169 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung LVG* A | 1,558 ct/kWh | 1,559 ct/kWh | ⬆️ | 0,001 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung LVG* B/C | 0,05 / 0,025 ct/kWh | 0,05 / 0,025 ct/kWh | = | 0,000 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage | 0,816 ct/kWh | 0,941 ct/kWh | ⬆️ | 0,125 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe rLM | 0,110 ct/kWh | 0,110 ct/kWh | = | 0,000 ct/kWh |
| Stromsteuer | 2,050 ct/kWh | 2,050 ct/kWh | = | 0,000 ct/kWh |
| Gesamt | +0,295 ct/kWh |
Unverändert zeigen sich die Konzessionsabgabe und der volle Stromsteuer-Satz für das Jahr 2026. Aktuell gibt es keine Bestrebungen, die Konzessionsabgabenverordnung seitens der Bundesregierung zu verändern, sodass für das Jahr 2026 mit den bekannten Sätzen zu rechnen ist. Der Grenzkostenpreis 2023 für eine mögliche Reduktion der Konzessionsabgabe wurde im Zuge der Veröffentlichungen ebenfalls bekannt gegeben: 24,27 ct/kWh.
Abzuwarten bleibt, ob die temporäre Entlastung der Stromsteuer von 2,05 ct/kWh auf 0,05 ct/kWh für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Forst- und Landwirtschaft über das Jahr 2025 hinaus verlängert wird. Der Gesetzesentwurf für eine grundsätzliche Anpassung des Stromsteuergesetzes ab 01.01.2026 liegt vor, ist jedoch noch nicht durch die gesetzgebenden Gremien beschlossen.
Der Anstieg der Umlagen betrifft alle Letztverbraucher. Wie wirkt sich die Erhöhung auf Ihrer Rechnung aus?
- Wirkarbeit 500.000 kWh/a: 1.475,00 €/a
- Wirkarbeit 1.500.000 kWh/a: 4.425,00 €/a
Für Industrieunternehmen mit selbstverbrauchten Wirkarbeitsmengen > 1 GWh und einem installierten Messkonzept besteht die Möglichkeit durch die Erfüllung der Meldepflicht die Einstufung in die Letztverbraucher-Gruppe B, sowie in Einzelfällen in die Letztverbraucher-Gruppe C und damit den Erhalt eines Privilegs. Ein weiteres Privileg ist ein gültiger Begrenzungsbescheid der Besonderen Ausgleichsregelung, um die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Umlage zu reduzieren.
Haben Sie Fragen zu Reduktionsmöglichkeiten bei den Abgaben, Umlagen & Netzentgelten? Sprechen Sie uns sehr gerne an.
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