Forschungszulage: Mit unserer Unterstützung Förderung erfolgreich beantragen
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Ann-Katrin Johann
Das Forschungszulagegesetz (FZulG) unterstützt Unternehmen durch steuerliche Förderung bei der Refinanzierung ihrer Ausgaben für Forschung & Entwicklung.
Zielgruppe sind vor allem KMUs, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Aber gerade diesen Unternehmen fehlt im Arbeitsalltag häufig die Zeit, um sich in Antragsformulare und Rahmenbedingungen zu vertiefen. Das Resultat sind abgelehnte Anträge oder nicht abgerufene Gelder, die Betrieben eigentlich zustünden.
WOLFF & MÜLLER ENERGY führt Sie durch den Förderdschungel der Forschungszulage. Um Sie maximal effizient zu unterstützen, verfügen wir über einen eigenen Fachbereich mit festangestellten Fördermittelexperten. Diese besitzen jahrelange Expertise im Umgang mit diversen Fördermöglichkeiten und sind auch mit dem Forschungszulagengesetz bestens vertraut. Mögliche Zusammenarbeiten mit externen Spezialisten aus unserem Netzwerk steigern zusätzlich Ihre Erfolgsaussichten auf einen erfolgreichen Antrag.
Forschungszulage auf einen Blick
Was wird gefördert?
Gefördert werden im Rahmen der Forschungszulage sowohl interne als auch externe Kosten, die für Forschung und Entwicklung angefallen sind. Dazu gehören u.a.
- Lohn- und Gehaltskosten für Mitarbeitende
- Extern beauftragte Leistungen
- Anschaffungs- und Herstellkosten von Wirtschaftsgütern
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Forschungsprojekt schon abgeschlossen ist, noch durchgeführt wird oder gerade erst geplant wird.
Wer wird gefördert?
Anspruch auf die Forschungszulage haben alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, gemäß Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Unternehmen außerhalb der Gewinnzone z.B. Start-ups oder Unternehmen in Krisensituationen, sofern diese noch über mehr als die Hälfte ihres gezeichneten Kapitals verfügen. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen:
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Wie wird gefördert?
Die Forschungszulage wird mit der nächsten Steuerfestsetzung (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) verrechnet bzw. ausgezahlt, sofern sie die festgesetzte Steuer übersteigt. Unternehmen bekommen 25 Prozent ihrer förderfähigen Aufwendungen erstattet. KMUs können diesen Fördersatz sogar auf 35 Prozent aufstocken. Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach dem Zeitraum, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind:
- 01.01.2020 bis 30.06.2020: max. 500.000 EUR | (KMU: max. 700.000 EUR)
- 01.07.2020 bis 27.03.2024: max. 1.000.000 EUR | (KMU: max. 1.400.000 EUR)
- Ab 28.03.2024: max. 2.500.000 EUR | (KMU: max. 3.500.000 EUR)
So unterstützen wir Ihren Antrag
Das Antragsverfahren für die Forschungszulage ist zweistufig. Zunächst geht es um die Einreichung bei der Bescheinigungsstelle. Ist die Bescheinigung ausgestellt, kann der Rechtsanspruch auf Förderung beim Finanzamt geltend gemacht werden. WOLFF & MÜLLER ENERGY unterstützen Sie in beiden Phasen.
Unsere Branchen
Das zeichnet uns aus
- Jahrelange Expertise im Umgang mit diversen Fördermöglichkeiten und verschiedenen Fördervorhaben
- Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Behörden und Förderinstitutionen
- Eigener Fachbereich mit festangestellten Fördermittelexperten
- Zusammenarbeit mit BW PARTNER (Steuerkanzlei / Wirtschaftsprüfer)